Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht steht stellvertretend für denjenigen Themengebiete, welche uns im beruflichen und privaten Alltag umgibt. Hierzu gehören in erster Linie sämtliche schuldrechtlichen Verhältnisse wie z.B. alltägliche Verbrauchergeschäfte, d.h. Kauf, Fernabsatzkauf bei Bestellungen im Internet, Tausch, Werkverträge z.B. bei handwerklichen Dienstleistungen, Leasing, Darlehen, Dienst- und Maklerverträge sowie Mietverträge.Ebenfalls umfasst dieser Themenkomplex Fragen, ob und wie ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist oder ob dieser gegebenenfalls nicht mehr besteht. Des Weiteren Fragen des Eigentums und des Rechts der unerlaubten Handlungen.
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Reyhan Gökçealp
Rechtsanwältin / Mediatorin
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