Erbrecht
Das deutsche Erbrecht ist kompliziert. Es regelt die privatrechtlichen, vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Nach dem Tode eines Menschen tritt ein anderes Rechtssubjekt an seine Stelle und wird Träger der mit dem Tode nicht erlöschenden Rechte und Pflichten. Begriffe wie Pflichtteil, Testierfreiheit, Ehegattentestament – und andere Grundbegriffe machen dem Erben das Leben schwer. Wann ist ein Testament nichtig oder anfechtbar? Welche Voraussetzungen bestehen für ein gemeinschaftliches Ehegattentestament? Was ist wenn der Erblasser überschuldet war? Was ist, wenn ich ohne Testament sterbe oder in einer unehelichen oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebe? Ich helfe Ihnen dabei, Klarheit über Ihre Fragestellungen zu verschaffen.
Machen Sie sich Gedanken darüber wer im Falle Ihres Ablebens Ihr Vermögen erben könnte. Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Neben diesen Verfügungen von Todes wegen gibt es noch weitere erbrechtliche Gestaltungsinstrumente, beispielsweise das Vermächtnis und die Testamentsvollstreckung.
Dabei muss der Verfügende sich nicht immer an die gesetzliche Erbfolge halten. Auch wenn der Gedanke des eigenen Ablebens unangenehm erscheint, so geht es im Erbrecht darum, auch an die Zukunft zu denken. Hierbei ist eine frühzeitige Beratung durchaus anzuraten, um etwaigen unerwarteten Ereignissen bereits im Vorfelde vorzubeugen und Familienstreitigkeiten zu unterbinden.
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Reyhan Gökçealp
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